Josef Jakubowski

Er wurde am 15. Februar 1926 in Strelitz, heute Neustrelitz wegen Mordes, den er nicht begangen hatte, zum Tod verurteilt und enthauptet.
Einer der bedeutendsten Justizirrtümern in der deutschen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts ist der Fall Josef Jakubowski.

 

josef jakubowski

  Josef Jakubowski wurde am 08.Septemper 1895 in Dubnai (Provinz Litauen) geboren, war allerdings polnischer Nationalität.
  Er geriet als Soldat der russischen Armee im Ersten Weltkrieg in deutsche Kriegsgefangenschaft und verbrachte zwei Jahre in einem Gefangenenlager.

Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und verdingte sich als Landarbeiter in Palingen. Dort lernte er Ina Nogens kennen, die bereits einen nichtehelichen Sohn namens Ewald hatte. Von Jakubowski bekam sie die Tochter Anna. Das Paar wollte heiraten, doch Ina Nogens starb. Die Kinder wurden darauf von Ina Nogens verwitweter Mutter aufgenommen und Jakubowski zahlte für beide Unterhalt, was er jedoch einstellte, als er bemerkte, dass die Kinder bei ihrer Großmutter verwahrlosten.

 

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 Der dreijährige Ewald verschwand am 9. November 1924 und wurde am 24. November erdrosselt in der Nähe des Dorfes aufgefunden. Durch die Beschuldigung der Familie Nogens   nahm man am Tag darauf Josef als Verdächtigen fest. Im März des folgenden Jahres begann vor dem Landgericht Neustrelitz der Mordprozess gegen ihn.

Der Angeklagte hatte am Tattag lediglich kein Alibi für die Zeit von 5:45 bis 6:15 Uhr. Als Hauptbelastungszeuge trat ein geistig schwer behinderter Jugendlicher auf, der Jakubowski zu dieser Zeit auf dem Weg zum Tatort gesehen haben wollte. Einerseits verzichtete das Gericht wegen des Geisteszustands des Zeugen auf eine Vereidigung, andererseits wurde seiner Aussage genug Gewicht beigemessen, um Jakubowski entscheidend zu belasten. Eine Zeugin gab an, um 5:45 Uhr Schreie des Kindes gehört zu haben, zu diesem Zeitpunkt konnte Jakubowski, sollte er zum Tatort gegangen sein, jedoch noch nicht dort gewesen sein. Daher erklärte die Staatsanwaltschaft kurzerhand, die Zeugin müsse sich bezüglich ihrer Zeitangabe geirrt haben und sie habe die Schreie in Wirklichkeit wohl kurz nach 6 Uhr gehört. August und Fritz Nogens, die Brüder von Ina Nogens, rückten Josef Jakubowski in ein schlechtes Licht. Auf ihre Aussagen hin unterstellte das Gericht als Tatmotiv einen fehlenden Willen zur Unterhaltszahlung.

Jakubowski bezeichnete sich stets als unschuldig. Obwohl er schlecht deutsch verstand und der Verhandlung nur unzureichend folgen konnte, wurde ihm ein Dolmetscher verwehrt. Der von ihm geäußerter Verdacht gegen die Familie Nogens wurde vom vorsitzenden Richter ohne Überprüfung als dreiste Lüge abgetan und verschlimmerte seine Situation eher. Am 26. März 1925 folgten trotz dürftiger Indizienlage Schuldspruch und Todesurteil. Ein als Prozessbeobachter anwesender Ministerialrat bezeichnete das Urteil als nicht zufrieden stellend und erwartete eine Aufhebung oder Begnadigung.

Die Revision wurde jedoch abgelehnt und der Erste Staatsminister Roderich Hustaedt, Regierungschef des Freistaats Mecklenburg-Strelitz, verweigerte die Begnadigung.

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Am 15. Februar 1926 wurde Josef Jakubowski in der Landesstrafanstalt Strelitz durch das Fallbeil hingerichtet. Sein Verteidiger hatte sogar noch zwei Tage zuvor brieflich an Hustaedt appelliert, die Vollstreckung auszusetzen, da er von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sei.

1928 gestand die Witwe Nogens und Ihre beiden Söhne August und Fritz, nach weiteren Ermittlungen eines Kriminalbeamten, ein Mordkomplott gegen den kleinen Ewald Nogens geschmiedet und die Tat Jakubowski in die Schuhe geschoben zu haben.

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So wollten sie auf einen Streich das unerwünschte Kind wie auch den als einzigen Ausländer im Dorf unbeliebten Josef Jakubowski loswerden. August Nogens wurde im Juli 1929 wegen Mordes an seinem Neffen und Meineids zunächst zum Tod verurteilt, später allerdings durch den seinerzeit amtierenden Ersten Staatsminister Kurt Freiherr von Reibnitz zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt. Sein Bruder und seine Mutter erhielten wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord zeitliche Zuchthausstrafen. Abgewiesen wurde auch eine von der Deutschen Liga für Menschenrechte gestellte Strafanzeige gegen Staatsanwalt Dr. Müller und Landgerichtspräsident Johannes von Buchka wegen Rechtsbeugung. Das von Jakubowskis Eltern angestrengte Wiederaufnahmeverfahren zum nachträglichen Freispruch ihres Sohnes wurde ebenso abgewiesen. So ist der Schuldspruch gegen Josef Jakubowski bis heute noch nicht formal aufgehoben, obwohl andere die Tat gestanden haben und dafür verurteilt worden sind.
Der „Fall Jakubowski“ verunsicherte die Justiz der Weimarer Republik so stark, dass von Sommer 1929 bis zu Hitlers Machtergreifung im Januar 1933 nur noch wenige Todesurteile vollstreckt wurden.

Die zeitgenössischen Journalisten wie Rudolf Olden und Max Barth sahen bereits damals in ausländerfeindlicher Voreingenommenheit der Justizbehörden und des Gerichts den Hauptgrund für den unfairen Prozess. So wurden bereits in der Sonntags-Zeitung 1928 Nr 3 zwei Gefängnisgeistliche von Max Barth zitiert, die davon überzeugt waren, dass diese Hinrichtung niemals stattgefunden hätte, wäre der Angeklagte ein Deutscher gewesen.

gedenkstein

In zahlreichen Büchern ("Im Namen des Volkes") und Aufsätzen wurde der Fall behandelt und sogar für Fernsehen und Kino ("Mord ohne Sühne") verfilmt.

Quellen:

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Jakubowski

"Im Namen des Volkes" Autor: Theo Harych (1903-1958) erschienen im Verlag. Volk und Welt Jahr: 1958

Dorfchronik von Familie Kessler