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Die Perspektive der „Islamischen Republik“Schiitische Geistliche haben im Iran einen auf dem politischen Islam basierenden Staat und ein theokratisches Regierungssystem aufgebaut, dessen Struktur sich als wirksam erwiesen hat. Der in diesem Lande sichtbare technologische Fortschritt u. a. auf dem Gebiete der Atomenergie und der Sattelitentechnik beweisen dies. Dank des Ölreichtums ist das ökonomische Potential des Landes gestiegen und macht bereits jetzt den Iran auf ökonomischem und technischen Gebiet zu einem der leistungsfähigsten Staaten der Region. Die Ergebnisse der islamischen Sozialpolitik werden, wie oben dargelegt, von der Weltbank positiv eingeschätzt und das Gesundheits- und Bildungswesen mit zu den besten der Region gerechnet.
Das Grundproblem der „Islamischen Republik Iran“ ist jedoch der Widerspruch zwischen der herrschenden klerikalen Ideologie und der sich auf der Basis der kapitalistischen Wirtschaftsform entwickelnden Ökonomie und Gesellschaft.
Die klerikale Ideologie als Grundlage des theokratischen Staatsaufbaus geht auf die Anfänge des Islam zurück. Insbesondere die Schaffung eines „wilayat-e faqih“, eines herrschenden Gottesgelehrten und seine Ausstattung mit nahezu allumfassender Macht stellt einen Rückgriff auf klerikale Herrschaftsstrukturen des Absolutismus dar. Diese Konzentration der Macht auf eine einzige Person hatte unter den sozialen und ökonomischen Bedingungen des Feudalismus, als es darum ging die Existenz der Feudalstaaten zu sichern, durchaus seine historische Berechtigung. Doch die Revolutionen des aufkommenden Bürgertums haben diesen Absolutismus, als er sich als historisch überholt erwies, zerschlagen, um die Grundlagen für eine bürgerlichen Gesellschaft zu schaffen.
Die weitere Entwicklung des Iran wird zeigen, ob eine derartige Machtkonzentration auf die Person eines einzelnen Klerikers, auch wenn er sich weitgehend auf die ihn beratenden Ajatollahs des Wächterrates stützt, im Stande ist den sozial-ökonomischen Bedingungen eines bürgerlich-kapitalistischen Staates und den daraus erwachsenden Anforderungen an eine moderne Staatsführung gerecht zu werden.
Auch die Einführung der Scharia als allein gültige Rechtsnorm ist ein Rückgriff auf alte islamische Traditionen.16 Die Scharia ist kein kodifiziertes Gesetzeswerk, sondern enthält nur konkrete rechtliche Normen und Verhaltensweisen, die auf dem Koran und den Aussprüchen Mohammeds (Hadith) basieren. Die Rechtsvorschriften der islamischen Jurisprudenz können deshalb nie losgelöst von rituellen Vorschriften und religiösen Bestimmungen betrachtet werden. Und diese Normen resultieren aus den Verhältnissen auf der arabischen Halbinsel zu Lebzeiten Mohammeds. (570 – 632 n.Chr.) Die bürgerliche Gesellschaft hat sich mit dem auf dem „Code Napoléon“ beruhenden Rechtssystem einen, den bürgerlich-kapitalistischen Verhältnissen gemäßen Rahmen für die Rechtsprechung geschaffen. Damit hat sich zugleich ein dementsprechendes Rechtsempfinden herausgebildet. Die Vorstellungen der unter diesen Verhältnissen lebenden Menschen von Freiheit, Demokratie und Menschenwürde basieren auf diesen Rechtsvorstellungen. Auch die iranische Gesellschaft ist eine bürgerliche Gesellschaft und ihre Ökonomie entwickelt sich auf kapitalistische Art und Weise. Unweigerlich wird dies zu Widersprüchen zwischen der Entwicklung der Gesellschaft und dem gegenwärtigen Rechtssystem führen.
Es steht zu erwarten, dass die weitere Entwicklung des Iran zunehmend vom Aufbrechen dieser Widersprüche gekennzeichnet sein wird. Die Formierung und das erstmalige öffentliche Auftreten einer oppositionellen Bewegung, mit einer ungewöhnlich hohen Beteiligung von Frauen, im Juni 2009 sind ein deutliches Anzeichen dafür. Der Anlaß, jedoch nicht der wirkliche Grund, waren Wahlmanipulationen die man der klerikalen Führung vorwarf. Die Tatsache, dass sich dieser Konflikt zu einer nicht zu übersehenden Auseinandersetzung innerhalb der Herrschenden ausweitete, ist dafür ein deutlicher Beweis.(s.a. „Die inneriranischen Machtkämpfe 2009“ im vorliegenden Heft.)
Gerade in Verlaufe der letzten Jahre haben sich die gesellschaftlichen Widersprüche weiter vertieft. Nach dreißig Jahren einer erfolgreichen Entwicklung sind die Ereignisse vom Juni 2009 eine erste Machtprobe für das Regime. Bereits heute läßt sich absehen, das die Oppositionsbewegung sich erweitern und vertiefen wird. Es wäre jedoch falsch, daraus den Schluß zu ziehen, das es sich um eine schnelle und kontinuierliche Veränderung handeln könnte. Es wird ein komplizierter und langer Prozeß sein. Noch ist auch nicht abzusehen, wie der herrschende Klerus auf die weitere Entwicklung reagieren wird. Doch in seiner langen Geschichte hat der Islam es vielfach verstanden, sich veränderten Bedingungen geschickt anzupassen und dabei gleichzeitig seinen Charakter zu bewahren. Man kann erwarten, dass auch das gegenwärtige rigide klerikale Regime sich lockern, verändern und anpassen wird, ohne seinen klerikalen Charakter deshalb aufzugeben. Die Entwicklung des Iran in den dreißig Jahren der Herrschaft des klerikalen islamischen Regimes hat gezeigt, dass es fähig ist, die Gesellschaft zu verändern und es genießt, dank der tief in den Menschen verankerten religiösen Gläubigkeit fast uneingeschränkte Unterstützung.
Die Rückbesinnung auf die Religion hat im Iran den Weg freigemacht für eine Revolution, die tiefgehende gesellschaftliche Veränderungen bewirkte. Die iranische Entwicklung, die diesen Staat zur bedeutendsten Macht im Mittleren Osten gemacht hat, kann als Beweis gelten für die dem Islam innewohnende revolutionäre Dynamik zur Umgestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse, für eine Verbesserung des Lebensniveaus breiter Bevölkerungsschichten und für die Freisetzung drängender Wachstumskräfte.
Es ist zu erwarten, das der politische Islam in seiner fundamentalistischen Ausprägung in gleicher Weise als Sprengkörper wirkt, um verkrustete Gesellschaftsstrukturen auch in anderen nah- und mittelöstlichen Ländern aufzubrechen und eine Umgestaltung der Verhältnisse hereinzuführen.
16. Umfassend ist der Geltungsbereich der Scharia außer im Iran nur noch in Saudi-Arabien und Oman. In Staaten wie Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan und Syrien ist die Scharia ebenfalls Quelle der Rechtschöpfung, doch gibt es im Erb-, Ehe- und Familienrecht daneben weltliche Vorstellungen und Gerichte. (nach oben)
Oranienburg, 19. April 2010





